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Методические указания по выполнению контрольной работы №1, №2 (стр. 6 из 9)

– Die Unternehmung ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Einheit der Volkswirtschaft, die nach eigenem Wirtschaftsplan und auf eigenes Risiko arbeitet, mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen.

– Der Betrieb ist eine räumlich-technisch-soziale Einheit, die Leistungen erstellt, wirtschaftlichen Zielsetzungen folgt, aber wirtschaftlich unselbständig ist.

– Eine Unternehmung kann aus mehreren Betrieben bestehen, nicht aber ein Betrieb aus mehreren Unternehmen.

Hierzu kommen noch Begriffe wie “Firma”, “Fabrik”, “Werk” und “Geschäft”. Der Begriff “Firma” bezeichnet den Namen der Unternehmung, die Begriffe “Fabrik” und “Werk” stellen die produktionswirtschaftliche Seite eines Betriebes heraus. “Geschäft” im engeren Sinne ist eine Kaufstelle oder eine Dienststelle (Büro, Kontor, Office), im weiteren Sinne ist das Geschäft entweder eine Handels- oder Bankoperation oder andere wirtschaftliche Tätigkeiten.

Was den Unternehmer sebst anbetrifft, ist er nach moderner Auffassung eine Gestalt in der kapitalitisch-liberalistischen Marktwirtschaft, der Repräsentant einer ganzen ökonomischen Epoche, in der ihm die führende Rolle zukommt.

Das eigentliche Wesen des Unternehmers beruht auf seiner Funktion eines Wirtschaftsführers, der immer “neue Kombinationen” der begrenzten Produktionsmittel durchsetzt und damit die Wirtschaft ständig dynamisch macht. Seine Tätigkeiten sind auf Erzeugung neuer Produkte oder neuer Qualitäten der Produkte, auf Einführung neuer Produktionsmethoden und neuer Organisationen der Produktion auf Erschließung neuer Absatzmärkte gerichtet.

Der Unternehmer kann die leitende Tätigkeit und Eigentum an der Unternehmung in sich vereinigen (Fabrikherr, Kaufmann, Industriekapitan), er kann als Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der Unternehmung stehen (Direktor, Betriebsleiter, Manager), er muss nicht notwendig Eigentum an den Produktionsmitteln haben, aber leitende Funktionen ausüben.

Nach dem Handelsrecht kann Unternehmer (in älteren, noch geltenden Vorschriften als “Prinzipal” bezeichnet) eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein, die einen Gewerbebetrieb unterhält.

Fragen zum Text:

1. Wie sieht man die Unternehmung und den Betrieb an?

2. Was bedeutet der Begriff “Unternehmung”?

3. Was heißt “Betrieb”?

4. Was ist “Firma”?

5. Worauf beruht das eigentliche Wesen des Unternehmers?

6. Welche Funktionen kann der Unternehmer ausüben?

Text 11. ARTEN VON UNTERNEHMUNGEN

Die Unternehmung ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Einheit der Volkswirtschaft mit wirtschaftlicher Zielsetzung und einem eigenen finanziellen Gefüge.

Träger dieses Gebildes sind Unternehmer, die eine oder mehrere Personen sein können. Die Unternehmer setzen Kapital ein mit dem vorrangigen Ziel, Gewinne zu erzielen. Zwangsläufig ist damit auch das Verlustrisiko verbunden, etwa dann, wenn falsche unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. In der Festlegung ihrer Pläne sind die Unternehmer autonom, das heißt insbesondere staatliche Stellen können ihnen dafür keine Vorschriften machen. Die Marktwirtschaft garantiert den Unternehmern das Privateigentum an den Produktionsmitteln.

Nach dem Träger des Eigentums unterscheiden sich

1) private oder erwerbswirtschaftliche Unternehmen, die von privaten Inhabern gegründet und nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung betrieben werden, denn aus dem Gewinn bestreiten private Inhaber ihren Lebensunterhalt und erweitern ihre Unternehmen (und Betriebe) durch zusätzliche Investitionen;

2) öffentliche oder gemeinwirtschaftliche Unternehmen die von öffentlichem Gemeinwesen oder von der öffendichen Hand (Bund, Ländern oder Gemeinden) gegründet und nach dem Angemessenheitsprinzip betrieben werden, denn sie müssen zu angemessenen Preisen einen Bedarf an solchen Gütern und Dienstleistungen decken, die sozial notwendig, aber zu hohen Preisen produzierbar sind;

3) gemischt-wirtschaftliche Unternehmen, die der Staat oder eine öffentlich-rechtliche Einrichtung unter Beteiligung privaten Kapitals gründet und betreibt.

Grundlegend für die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen sind ihre Rechtsformen. Davon hängen solche Faktoren ab wie Gründung, Firma, Kapitalaufbringung, Haftung, Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Vertretung, Auflösung und so weiter. Nach den Rechtsformen unterscheiden sich folgende Grundformen der Unternehmen:

1) Einzelunternehmung,

2) Gesellschaften; Personen-, Kapitalgesellschaften, besondere Gesellschaften,

3) Genossenschaften.

Gesellschaften und Genossenschaften werden auch als Körperschaften bezeichnet. Sie unterliegen einer besonderen Steuer – der Körperschaftssteuer. Rechtlich geregelt sind auch Zusammenschlüsse von Unternehmen: Konsortium, Konzern, Trust und andere.

Öffentliche Unternehmen, oder Staatsunternehmen, oder Wirtschaftsbetriebe der öffentichen Hand haben: 1) öffentlich-rechtliche Formen: Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit; 2) privatrechtliche Formen: vor allem Kapitalgesellschaften, aber auch Beteiligungen an Genossenschaften. Ausschlaggebend für die Marktwirtschaft sind Unternehmen der privatrechtlichen Formen.

Fragen zum Text:

1. Was für eine Einheit ist die Unternehmung?

2. Mit welchem Ziel setzen die Unternehmer Kapital ein?

3. Wie unterscheiden sich die Unternehmen nach dem Träger des Eigentums?

4. Was ist für die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen grundlegend?

5. Welche Grundformen der Unternehmen unterscheidet man nach den

Rechtsformen?

6. Was ist bei Gesellschaften und Genossenschaften wichtig?

Text 12. FIRMA

Die Firma, das heißt die Bezeichnung eines Untenehmens, besteht aus einem Firmenkern und einem Firmenzusatz, der auf den Geschäftszweig oder das Produkt hinweist. Folgende Arten von Firmierungen sind möglich:

– Die Personenfirma enthält einen oder mehrere Personennamen, das heißt den oder die Namen des Unternehmers oder der Unternehmer

– Die Sachfirma besteht aus dem Gegenstand der Unternehmung, das heißt sie nennt den Bereich, in dem das Unternehmen wirkt

– Die gemischte Firma enthält Personennamen und den Gegenstand der Unternehmung.

Mit dem Namen eines Unternehmens ist sein Ruf verbunden. Deshalb gibt es bei der Auswahl eine Reihe von Grundsätzen zu beachten:

1. Firmenwahrheit: Der Name des Unternehmens muß mit dem bürgerlichen Namen des Unternehmers und mit dem Gegenstand des Unternemens übereinstimmen.

2. Firmenklarheit: Der Name der Unternehmung muss unmissverständlich sein. Der Zusatz darf keine Verhältnisse andeuten, die tatsächlich nicht bestehen.

3. Firmenausschließlichkeit/Firmenschutz: jede Firma darf von keinem anderen Unternehmen benutzt werden. Jedes neue Unternehmen muss sich vor Ort erkundigen, ob der geplante Name bereits existiert. Überregionale Unternehmungen müssen dafür sorgen, dass Verwechslungen mit anderen Firmen ausgeschlossen sind.

4. Firmenbestätigkeit: Wechselt der Inhaber eines Unternehmens, steht es dem neuen Egentümer frei, den alten Namen weiterzuführen. Der alte Eigentümer oder seine Erben müssen dem zustimmen. Die Firma kann auch einen neuen Zusatz bekommen, der das neue Verhältnis angibt, zum Beispiel, Hans Koch, Inhaber Jost Braun.

5. Firmenöffentlichkeit: Die Öffentlichkeit muss über den Namen des Unternehmens unterrichtet werden.

Fragen zum Text:

1. Worin besteht eine Firma?

2. Welche Arten von Firmierungen sind möglich?

3. Was ist bei der Auswahl des Namens eines Unternehmens zu beachten?

4. Was heißt “Firmenausschließlichkeit”?

5. Wie erklärt man die Begriffe “Firmenbestätigkeit” und “Firmenöffentlichkeit”?

Text 13. WIRTSCHAFTSGÜTER DES UNTERNEHMENS

Wirtschaftsgüter oder knappe Güter sind der Inhalt wirtschaftli­chen Handelns. Sie sind, im Gegensatz zu freien Gütern, grundsätzlich nur in beschränktem Maße vorhanden. Die Knappheit der Güter ist durch ihr begrenztes Naturvorkommen verursacht, wie bei Rohöl, Kohle oder Schwermetallen. Die Tatsache, dass vielfältig notwendige Grundstoffe der Natur erst durch viel Mühe und Arbeit abgerungen werden müssen und dazu Arbeitskräfte und Arbeitsmittel eingesetzt werden müssen, die wiederum beschränkt sind ein weiterer Grund für diese Knappheit. Die Landwirtschaft gibt hierfür anschauliche Beispiele. Da also viele Güter knapp sind, ist der Mensch gezwungen zu wirtschaften und damit bei gegebenenen Mitteln einen möglichst hohen Output beziehungsweise eine hohe Ausbringung zu erlangen (Maximalprinzip des wirtschaftlichen Handelns) oder eine festgesetzte Leistung mit möglichst geringen Mitteln zu erreichen (Minimalprinzip des wirtschaftlichen Handelns).

Eine Einteilung von Wirtschaftsgütern kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen:

1. Sachen – Dienstleistungen – Rechte. Beispiele für Rechte sind Patente oder Markenzeichen, die Dienstleistungen kön­nen von der Bereitstellung von Informationen über die Repa­ratur von Autos bis zur Gewährung eines Kredits reichen.

2. Produktionsgüter – Konsunigüter. Während Konsumgüter direkt zur Befriedigung von menschlichen Bedürfnissen ein­gesetzt werden, (z. B. Lebensmittel), dienen Produktionsgüter zur Herstellung neuer Güter. Sie dienen der Befriedigung von Bedürfnissen nur indirekt (z. B. Werkzeuge).

3. Inputgüter – Outputgüter. Während Inputgüter (auch Ein­satzgüter) im wirtschaftlichen Produktionsprozess genutzt werden, um andere Güter zu erstellen, sind Outputgüter (auch Ausbringungsgüter) das Ergebnis eines Produktions­prozesses.

4. Verbrauchsgüter – Gebrauchsgüter. Ob ein Wirtschaftsgut ein Verbrauchs- oder ein Gebrauchsgut ist, hängt davon ab, ob es bei seinem Einsatz nur einmal verwendet werden kann und dabei unter beziehungsweise in ein Produkt eingeht, so bei Rohmaterial, oder ob es wiederholt genutzt werden kann.

Fragen zum Text:

1. Was ist der Inhalt wirtschaftlichen Handelns?

2. Warum ist der Mensch gezwungen zu wirtschaften?

3. Was bedeuten die Begriffe das Maximal- und das Minimalprinzip des wirtschaftlichen Handelns?

4. Wie kann man Wirtschaftsgüter einteilen?

5. Wie unterscheidet man zwischen Verbrauchs- und Gebrauchsgütern?

Text 14. UNTERNEHMENSSTRATEGIEN

Die Existenz einer Unternehmung muss durch erfolgreiches Handeln langfristig gesichert werden. Zukünftiges Handeln und Denken in der Unternehmung muss, unter Berücksichtigung der immer dynamischeren Veränderungen des Umfeldes, ziel- und zukunftsorientiert sein. Man spricht von strategischem Management. Ein Unternehmen kann im marktwirtschaftlichen System nur überleben, wenn es wirtschaftlich erfolgreich ist. Aufgabe des strategi­schen Managements ist es, die strategischen Erfolgspositionen, ins­besondere im Vergleich zur Konkurrenz, zu erkennen und zu nutzen.

Die Basis einer strategischen Planung ist die Analyse der Aus­gangslage. Gegenstand dieser Analyse ist zum einen die Umwelt der Unternehmung, zum anderen die Unternehmung selbst. Die Frage nach den Stärken und Schwächen der Unternehmung steht im Mittelpunkt.

Für die Analyse stehen folgende Instrumente zur Verfügung:

1) Wettbewerbsanalyse. Es gibt fünf wesentliche Einflussfak­toren, die sich auf den Branchenwettbewerb auswirken, das sind: die Gefahr des Markteintritts neuer Wettbewerber, die Rivalität unter den bestehenden Wettbewerbern, Druck durch Substitutionsprodukte, Verhandlungsstärke der Abnehmer, Verhandlungsstärke der Lieferanten. Für die Unternehmen ist es wichtig, diese Faktoren zu kennen und die entsprechenden Strategien zu wählen.

2) PIMS-Modell (vom Englischen Profit Impact of Market Strategy). Das PIMS-Modell wurde 1960 von der Harvard Business School entwickelt. Eine der Strategien, die durch P1MS bestätigt wurden, ist, dass kapitalintensive Unternehmen hohe Marktanteile anstreben sollen, um einen hohen Return-on-Investment zu erzeugen.

3) Portfolioanalyse. Sie ist ein klassisches Instrument der stra­tegischen Planung. Eine Portfoliomatrix ist immer nach folgendem Schema aufgebaut: Auf einer Achse werden Unternehmensaspekte dargestellt, auf der zweiten Umweltaspekte. Dadurch sollen die mit bestimmten Strategien verbundenen Chancen und Risiken erkannt werden.

Fragen zum Text:

1. Wodurch kann die Existenz einer Unternehmung gesichert werden?

2. Was ist die Aufgabe des strategi­schen Managements?

3. Was ist bei der Analyse der Aus­gangslage besonders wichtig?

4. Welche Instrumente dieser Analyse stehen zur Verfügung?

5. Was versteht man unter dem PIMS-Modell?

Text 15. AUS- UND WEITERBILDUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN

ALS AUFGABE DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Aus- und Weiterbildung von Führungskräften ist gezielte Förderung und Vorbereitung des Managementnachwuchses einer Unternehmung auf die zukünfti­gen Führungsaufgaben.

Dieser Teil der Personalentwicklung gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Unternehmen, denn im Zeitalter der Informa­tionsverarbeitung ist die Geschwindigkeit, mit der einmal erwor­benes Wissen veraltet, immens. Die kontinuierliche Förderung und Weiterbildung der Führungskräfte und der künftigen Führungskräfte ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen auf dem Markt beste­hen können. Insbesondere für international agierende Unterneh­men ist es, gerade im Hinblick auf die zunehmende Globalisierung des Wettbewerbes, eine Überlebensvoraussetzung, die Fähigkeiten ihres Managements international auszurichten.

Zielausrichtung der Aus- und Weiterbildung von Führungskräften ist also in erster Linie die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und damit der Produktivität des Unternehmens. Darüber hinaus erreichen die Unternehmen mit einer guten Führungskräfteförderung eine gewisse Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt. Zum Teil können Mitarbeiter mit den erforderlichen Pro­filen gar nicht über den externen Arbeitsmarkt beschafft werden, da die notwendigen Qualifikationen nicht über die allgemeinen Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Je höher die Qualifikation des Managements, desto größer wer­den auch die Chancen des Unternehmens, sich positiv von der Konkurrenz abzuheben.

Aus der Sicht der Mitarbeiter bieten gezielte Fördermaßnahmen der Unternehmung Möglichkeiten in Hinblick auf das persönliche berufliche Weiterkommen (individuelle Laufbahnplanung) unter Berücksichtigung individueller beruflicher Ziele. Neben den Möglichkeiten der persönlichen Entfaltung für den Einzelnen spielt hier auch die Außenwirkung und das damit verbundene positive Image und die Anerkennung eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

Fragen zum Text:

1. Warum gewinnen die Aus- und Weiterbildung von Führungskräften an Bedeutung?

2. Was ist die wichtigste Zielausrichtung der Aus- und Weiterbildung von Führungskräften?

3. Wie können die Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt erreichen?

4. Was bietet Möglichkeiten für das persönliche berufliche Weiterkommen?

5. Was ist neben den Möglichkeiten der persönlichen Entfaltung auch von großer Bedeutung?

Text 16. ZIELE DER AUS- UND WEITERBILDUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN

1. Steigerung der Leistungsfähigkeit der Arbeitskräfte und damit Steigerung der Produktivität der Unternehmung.

2. Erreichung einer Unabhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt.

3. Erzielung von Wettbewerbsvorteilen gegenüber der Konkur­renz.

4. Die Personalentwicklung ist ein Teil des Anreizsystems der Unternehmung mit dem Ziel der Mitarbeitermotivation.

5. Für den Mitarbeiter können persönliche Ziele, wie berufli­che Weiterentwicklung und Anerkennung, realisiert werden.

Grundlage gezielter Fördermaßnahmen ist ein eindeutig defini­ertes Anforderungsprofil. Die Wissenschaft indes stellt bisher keine allgemein gültigen, eindeutig definierten Anforderungen für Führungskräfte zur Verfügung. Um die Frage zu beantworten, worauf betriebliche Fördermaß­nahmen für Manager ausgerichtet sein sollen, gibt es die Forderung nach deren Handlungsorientiertheit. Diese umfasst: