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Im Bundesrat werden die Länder durch die Mitglieder ihrer Regierungen (Ministerpräsidenten, Minister, Senatoren) vertreten. Jedes Land kann so viele Vertreter in den Bundesrat entsenden, wie es Stimmen hat. Die Zahl der Stimmen richtet sich nach der Bevölkerung der einzelnen Länder: Jedes Land hat minde-stens 3 Stimmen (Hamburg, Bremen, Saarland). Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohner haben 4 Stimmen (Hessen, Rheinland-Pfalz). Lander mit mehr als sechs Millionen Einwohner haben 5 Stimmen (Bayem, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg).

Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden und erfolgen nach den Weisungen ihrer Regierungen. Organe des Bundesrates sind der Präsident und das Präsidium, das Bundesratsplenum und die Bundesratsausschüsse. In den Ausschüssen sind Beauftragte der Länderregierungen vertreten, die nicht notwendig Kabinettsmitglieder sein können. Die Bundesländer wirken durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Bei der Gesetzgebung hat der Bundesrat nach dem Grundgesetz folgende Rechte:

1) Er kann beim Bundestag Gesetzvorlagen einbringen; 2) Er kann gegen Gesetzbeschlüsse des Bundestages Einspruch erheben. Wenn der Bundesrat Einspruch erhebt, geht das Gesetz nochmals an den Bundestag zurück. 3) Seiner Zustimmung bedurfen verfassungsändernde und federative Gesetze. 4) Erkann den Vermittlungsausschuß anrufen. 5) Er wirkt bei der Notstandsgesetzgebung mit.

Vokabeln

1. Stimme f -, -n - голос

stimmen vi (für, Akk / gegen, Akk) - голосовать за/против кого-л.

abstimmen vi (über, Akk) - проводить голосование

Syn. die Stimme abgeben - отдатьголос

2. einheitlich adj - единый, единообразный

3. Beauftragte m sub - уполномоченный

beauftragen mit (Dat) - поручать кому-л. что-л.

Aufltag m - поручение

4. mitwirken vi (bei, Dat) - участвовать, принимать участие в чем-л. Mitwirkung f ~ участие

5. Einspruch m - возражение, протест (gegen einen Gesetzbeschluß)

Einspruch erheben - принести протест

6. Weisung f-,-n - указание (der Regierung)

7. selbst pron - сам

selbst...prtc - даже/ der Bundestag selbst - самбундестаг

selbst der Bundestag - дажебундестаг

8. jeweils adv - каждый раз, в каждом отдельном случае

jeweilig adj - соответствующий

9. Verwaltung f - управление, администрация

Verwaltungsorgan n - орган управления

Verwaltungsaufbau m - административная структура

Verwaltungsrecht n - административное право

10. Genehmigung f - одобрение, согласие

Texterläuterungen

1. Notstand m - чрезвычайное положение

2. Schwergewicht n - основное значение, основное внимание

Übungen zum Text

ÜBUNG 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen!

1. Durch wen werden die Länder im Bundesrat vertreten?

2. Wonach richtet sich die Zahl der Mitglieder, die ein Land in das Bundesrat entsendet?

3. Wie werden die Stimmen eines Landes abgegeben?

4. Wer wirkt in den Ausschüssen des Bundesrates mit?

5. Welche Rechte hat der Bundesrat bei der Gesetzgebung?

ÜBUNG 2. Übersetzen Sie den Text 1 schrtftlich!

ÜBUNG 3. Lernen Sie die folgenden Wortgruppen. Bilden Sie Sätze.

in den Bundesrat entsenden; die Stimme abgeben; nach der Weisung der Landesregierung erfolgen; Einspruch gegen den Beschluß einlegen; der Zustimmung be­dürfen; bei der Gesetzgebung mitwirken; Gesetze durchführen; die ordentliche Tagung festsetzen; eine außerordentliche Tagung einberufen; die Tagung schließen; Neuwahlen ausschreiben.

ÜBUNG 4. Übersehen Sie die folgenden Sätze. Рrüfеп Sie Ihre Kenntnisse!

Направить в бундесрат; отдать свой голос; происходить по указанию правительства; внести законопроект; принести протест, заявить возраже­ние против решения; требовать одобрения; участвовать в законодательной деятельности; проводить в жизнь законы; назначить очередную сессию; созвать внеочередную сессию, чрезвычайную сессию; закрыть сессию; наз­начить новые выборы

ÜBUNG 5. Ergänzen Sie die folgenden Sätze. Verwenden Sie die Wortgruppen der Übung 3.

1. Im Bericht wird betont, daß... - В докладе подчеркивается, что...

2. Damit wird gesichert, daß... - Этим обеспечивается, что...

3. Es ist ausgeschlossen, daß... - Исключено, чтобы...

UBUNG 6. Übersetzen Sie die folgenden Substantive!

die Einflußnahme; Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit; Zuständigkeitsbereich;

Haushaltsberatungen; Meinungsverschiedenheiten; Zeugnisverweigerungsrecht; Geschäftsordnung; Verhältniswahlrecht

ÜBUNG 7. Stellen Sie fest, wodunhsich die folgenden Substantive unferscheiden!

die Zusammensetzung des Bundestages - der Zusammentritt des Bundestages; der Bundespräsident - der Bundestagspräsident; die Amtseinführung - die Amtsübernahme; der Gesetzentwurf - die Gesetzvorlage; die Grundentschei-dung - die Gesamtentscheidung

GRAMMATIK. ÜBERSETZUNGSREGELN

Причастия (Partizipien)

Причастие I от всех глаголов (lesen-d) имеет активное значение и вы­ражает одновременность с действием сказуемого.

die abstimmenden Abgeordneten - голосующиедепутаты

steigende Bedeutung - возрастающее значение

Причастие II от переходных глаголов имеет пассивное значение и обычно выражает предшествование действию сказуемого. Оно переводит­ся причастием страдательного залога с суффиксами - нный, -тый:

der gefaßte Beschluß - принятое решение

Причастие II от непереходных глаголов имеет активное значение и также выражет действие, предшествующее действию сказуемого:

die zusammengetretenen Abgeordneten - собравшиеся депутаты

ÜBUNG. Übersetzen Sie die folgenden Partizipialgruppen.

1. eine hinreichende parlamentarische Mehrheit; die anschließende Wiederwahl; der die Bundesrepublik völkerrechtlich vertretende Bundespräsident; das wichtige Aufgaben wahrnehmende Parlament; das die Ratifizierung der Staatsverträge vorsehende Gesetz ; das sich aus Fraktionen mehrerer Parteien zusammensetzende Parlament; das wichtige Verpflichtungen übernehmende Land

2. die vom Bundeskanzler ernannten Minister; das vom Bundestag verabschiedete Gesetz; die mit dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen; der eingebrachte Gesetzentwurft; der nachträglich vom Bundestag bestätigte Regierungschef; die geäußerte Meinung; das entzogene Vertrauen; die erbetene . Genehmigung; die dem Ministerium übertragenen Befugnisse; der besonders geregelte Fall

3. die zusammentretenden / zusammengetretenen Mitglieder der Bundes-tagsfraktion; das aus den allgemeinen Wahlen hervorgehende / hervorgegangene Parlament;

4. die die Aufgaben der Staatsorgane festlegende Regierung - die in den Rechtsvorschriften festgelegten Aufgaben der Staatsorgane; der über den Bundeshaushalt beschließende Bundestag - der vom Bundestag beschlossene Bundeshaushalt; der das Gesetz verkündende Präsident - das durch den Präsidenten verkündete Gesetz