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Кредитные институты Германии (стр. 1 из 2)

Plan des Referats:

1Einleitungswort.

2 Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland.

2.1 Einteilung der Kreditinstitute.

2.2 Aufgabe der Kreditinstitute in der Wirtschaft.

2.3 Arten der Kreditinstitute.

3 Kreditwesengesetz

3.1 Ziele des KWG

3.2 Kreditinstitute nach dem KWG

3.3 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

4 Sparkasse Worms.

4.1Geschäftsentwicklung.

4.2 Passiv- und Aktivgeschäfte.

4.3Dienstleistungsgeschäft/Kundenservice.

4.4Der Euro

1 Einleitungswort.

Der Übergang unseres Landes zu dem freien Markt war ein Zeugnis von den immer wieder zunehmenden Prozessen der Globalisierung der Weltwirtschaft.Die Einführung von dem Euro näherte einen Tag, wenn es möglich wird, über einen Weltmarkt und eine Währung zu sprechen. In diesem Sinne steht vor uns die Aufgabe der erfolgreichen Integration in die Weltwirtschaft. Dieser Weg scheint dornenreich zu sein: niemand wird genau prognostizieren, wie die Wirtschaftslage in zwei-drei Jahren wird. Die Aufgabe der Wirtschaftswissenschaftler ist die Untersuchung der Systemunterschiede, was den Prozess der Integrierung optimieren lässt.

Das Bankensystem ist aus dem Wirtschaftssystem nicht mehr wegzudenken. Als auch Kreditinstitute sind die wichtigen Bestandteile dieser marktrelevantesten Systeme.

Dieses Referat ist ein Versuch einen detaillierten Überblick über das Bankensystem Deutschlands zu geben.

Es enthält die notwendigen Grundinformationen über das Bankensystem Deutschlands, bietet darüber hinaus die Möglichkeit die Frage zu recherchieren. Gemäß dem obengeführten Plan werden die Grundpunkte des Themas betrachtet. Der zweite und der dritte Teile beinhalten den theoretischen Stoff, der vierte Teil bietet die Informationen über die in der Wircklichkeit existierende Geldanstalt -Sparkasse Worms. Die aktuellen Informationen wurden aus dem Geschäftsbericht 1999 der Kasse entnommen.

Wenn das vorliegende Referat den detaillierten Überblick über das Funktionieren der Kreditinstitute Deutschlands bietet, so scheint die Aufgabe erfüllt zu werden.

2 Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland.

2.1 Einteilung der Kreditinstitute.

Kreditinstitute können nach verschiedenen Merkmalen eingeteilt werden. Geht man vom Urnfang der betriebenen Geschäfte aus, kann man sprechen von

• Universalbanken • Spezialbanken
Kreditinstitute, die in einem Hause das Einlagen- und Kreditgeschäft und das gesamte Wertpapiergeschäft tätigen. Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben und Geschäfte.

Nach der Rechtstoirn unterscheidet man:

1Privatbankierfirmen.

2Kapitalgesellschaften.

3Kreditgenossenschaften.

4Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

Zu der Gruppe der Privatbankierfirmen rechnet man alle Kreditinstitute in der Rechtsform des Einzelunternehmers, der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgeselschaft.Zu den Kapitalgesellschaften gehören die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betriebenen Aktienbanken (z.B.Großbanken, Realkreditinatitute, Regionalbanken) und die Kreditinstitute, die die Rechtsform einer GmbH gewählt haben.

Die Kreditgenossenschaften haben die Rechtsform einer Genossenschaft (eG).

Die Rechtsstellung der bisher genannten Kreditinstitute wird durch die Vorschriften des Privatrechts (Bürgerliches Recht/Handelsrecht) bestimmt.

Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute unterliegen dem öffentlichen Recht.Der Grund ist, dass sie von Trägern öffentlicher Gewalt (Staat, Länder, Gemeinden) verwaltet werden oder ihnen die Eigenschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts verliehen worden ist.

Die Deutsche Bundesbank unterscheidet in ihrer Statistik folgende Bankengruppen:

Kreditbanken 23,27%:

a.Gro­­­ßnbanken- (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank) 8,77%,

b.Regionalbanken- (sind nur in einem Gebiet bestimmten Gebiet vertretten) und sonstige Kreditbanken (z.B. Haus-und Branchebanken) 11,22%,

c.Privatbankiers 1,47%,

d.Zweiganstalten ausländischer Banken 1,81%,

Realkreditinstitute 14,11%,

a.Private Hypothekenbanken 9,06%,

b.Öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten 5,05%.

(Zahlen: Geschäftsvolumen in % aller Bankengruppen, Stand 1987)

Die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten kann nach unterschiedlichen Prinzipien erfolgen.Ihr Ziel kann die Gewinnmaximierung sein (handeln nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip), oder sie handeln nach dem gemeinwirtschaftlichen Prinzip (z.B. Kostendeckung), d.h., der Nutzen der Allgemeinheit steht im Vordergrund. Eine Sonderstellung nehmen die Genossenschaften ein, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitgliedern fördern wollen.

2.2Aufgaben der Kreditinstitute in der Wirtschaft.

Kreditinstitute sind Dienstleistungsbetriebe, die in der Volkswirtschaft bestimmte Aufgaben übernommen haben. Da die Kreditinstitute im „Geldstrom" der Wirtschaft stehen, sind alle ihre Aufgaben eng mit dem Geld verknüpft.

Zahlungsverkehr. Dem Güterstrom in der Wirtschaft folgt ein entsprechender Strom von Zahlungen. Die Warenlieferungen und Leistungen der Wirtschaftsbetriebe müssen von den Empfängern bezahlt werden. Die Kreditinstitute ermöglichen durch ihre Einrichtungen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Barzahlungsverkehr übernehmen die Banken einen Teil der Kassenhaltung für ihre Kunden. Alle freien Geldbeträge können diese bei der Bank einzahlen, wo sie sicher und zinsbringend aufbewahrt und bei Bedarf abgehoben werden können. Für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen bei den Kreditinstituten besondere Abteilungen, deren Erfahrungen der Bankkunde nutzen kann. Über Korrespondenzbanken im Ausland können auch ausländische Zahlungsempfänger erreicht werden.

Sammlung von Einlagen. Arbeitsteilung und Massenproduktion der modernen Wirtschaft bringen für die Kreditinstitute besondere Aufgaben mit sich. Sie müssen den großen Kapitalbedarf (Kapital= Mittel für den Kauf von Maschinen, Einrichtungen, Werkzeugen usw.) der Wirtschaft decken helfen. Deshalb sammeln die Banken freie Gelder von Privatleuten und Wirtschaftsunternehmen und übernehmen sie als Einlagen. Der Einleger wird zum Darlehensgeber, zum Gläubiger des Kreditinstituts.

Kreditgewährung. Die Kreditinstitute müssen ihren Einlegern Zinsen zahlen, sie müssen aber auch die Kosten ihres Geschäftsbetriebes decken, und sie wollen in der Regel auch Gewinn erzielen. Das zwingt sie dazu, die hereingenommenen Einlagen auszuleihen. Sie gewähren Kredite an die Wirtschaft und erfüllen damit eine bedeutende volkswirtschaftliche Aufgabe. Sie leiten die Kredite an die Stellen der Wirtschaft, an denen sie am nötigsten gebraucht werden. Der Kreditnehmer kann mit ihrer Hilfe mehr Waren einkaufen, neue Maschinen anschaffen und mehr Güter auf den Markt bringen.Bei der Geldannahme und -abgabe erfüllen die Kreditinstitute drei Funktionen:

Ballungsfunktion- Sammlung von kleinen und großen Einlagen.Ausgabe auch in Form von großen Krediten.

Vertrauensfunktion- Das Vertrauen der Geldgeber in die Kreditinstitute ist Voraussetzung für die Wahrnehmung der Ballungsfunktion.

Fristenverlängerungsfunktion-Rückzahlungsfristen von Einlagen und Krediten stimmen häufig nicht überein, weil Kreditinstitute Kredite länger ausleihen, als die Einlagedauer beträgt.

Wertpapierverkehr. Die moderne Wirtschaft hat spezielle Formen der Kapitalbeschaffung entwickelt. Die Großunternehmen der Industrie benötigen z.B. große Kapitalien. Man versucht deshalb, durch Ausgabe von Wertpapieren eine Vielzahl von Kapitalgebern heranzuziehen. Bei der Neuausgabe (Emission) von Wertpapieren, beim Handel von im Umlauf befindlichen Wertpapieren und bei ihrer Aufbewahrung und Verwaltung werden die Kreditinstitute eingeschaltet.

2.3 Arten der Kreditinstitute

Großbanken

Zu den Großbanken gehören die Deutsche Bank AG, die Dresdner Bank AG und die Commerzbank AG. Sie werden auch als Filialinstitute bezeichnet, da sie innerhalb des Bundesgebietes ein weitverzweigtes Netz von Filialen unterhalten.

Die Großbanken werden, wie schon aus der Firmierung hervorgeht, in der Rechtsform derAktiengesellschaft betrieben. Sie entwickelten sich mit der zunehmenden Industrialisierung und dem einhergehenden Anwachsen des Kapitalbedarfs aus einer Vielzahl kleiner Banken. Die Rechtsform der AG ermöglicht es ihnen, durch Ausgabe von Aktien die für den Umfang der Geschäfte und die zur Deckung des Kapitalbedarfs der Großwirtschaft erforderlichen Mittel zu beschaffen. Sie betreiben alle Bankgeschäfte.

Privatbankierfirmen

Zu den Privatbankiers rechnen alle Kreditinstitute, die von Einzelkaufleuten oder Personengesellschaften geführtwerden. Sie betreiben alle Bankgeschäfte. Oftmals liegt der Schwerpunkt auf besonderen Geschäften, z.B. im Außenhandel, im Wertpapiergeschäft, in der Vermögensverwaltung oder in der Finanzierung bestimmter Wirtschaftszweige.

Sparkassen

Grundlage der Geschäftstätigkeit der Sparkassen sind die Sparkassengesetze der Bundesländer und die Sparkassensatzungen (Grundlage; Mustersatzungen). Im Vordergrund steht nach wie vor die Förderung und Pflege des Sparens (Sparerziehung, Kleinsparen: Schulsparen, Vereinssparen u.a.). Bei der Kreditgewährung sollen die Bedürfnisse der örtlichen Wirtschaft besondere Berücksichtigung finden, insbesondere durch die Bereitstellung von Krediten an den Mittelstand und an wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise.

Im übrigen werden alle Bankgeschäfte betrieben, die die Satzungen zulassen. Nicht in der Satzung aufgeführte Geschäfte sind untersagt. Besondere Anlagevorschriften tragen dem Gedanken der Sicherheit Rechnung (z.B. eigene Beteiligungen sind untersagt oder nur begrenzt gestattet).

Gepflegt wird auch der Realkredit, ein langfristiger Darlehenskredit, der durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert ist, und der Kommunalkredit. Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Ausnahme der noch bestehenden freien Sparkassen (z.B. Hamburger Sparkasse von 1827),

Kommunale Sparkassen entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts. Ihre Tätigkeit erstreckte sich vornehmlich auf die Förderung des Spargedankens. Die Träger - die Kommunen - gewährleisten mit ihrer Haftung (Gewährträgerhaftung) die sichere Anlage von Spargeldern.

Genossenschaftsbanken

Die Genossenschaftsbanken oder Kreditgenossenschaften sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, die sich das Ziel gesetzt haben, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Sie treten gewöhnlich unter dem Namen „Volksbank" „Raiffeisenbank" oder „Spar- und Darlehenskasse" auf. Ihre Rechtsform ist die der eingetragenen Genossenschaft (eG).

Die ländlichen Kreditgenossenschaften haben einen geschäftlichen Schwerpunkt in der Versorgung ländlicher Betriebe mit Krediten aller Art und mit sonstigen Bankleistungen

Realkreditinstitute

Realkreditinstitute werden als private (in der Form einer Aktiengesellschaft) oder als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute betrieben.

Ihre Geschäftstätigkeit ist auf das langfristige Kreditgeschäft festgelegt. Die Kredite werden als Hypothekendarlehen und Kommunaldarlehen gewährt. Die Mittel zur Kreditgewährung beschaffen sich die Realkreditinstitute durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen. Sie dürfen darüber hinaus weitere risikolose Geschäfte abschließen. Ausgenommen von der Beschränkung auf das langfristige Kreditgeschäft sind lediglich einige gemischte Hypothekenbanken (z.B. die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank), die bei Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes bereits bestanden. Ihnen ist auch das kurzfristige Kreditgeschäft erlaubt.

Zentralkreditinstitute

Die Girozentralen bezeichnet man als die Zentralbanken der öffentlich-rechtlichen Sparkassen.

In der Bundesrepublik bestehen z.Z. 12 regionale „Stamm"-Girozentralen mit 16 von ihnen abhängigen „Bezirks"-Girozentralen und Zweigstellen.

Das Zentralinstitut der regionalen Girozentralen ist die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank, Frankfurt am Main.

Die Girozentralen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des Staates.

Genossenschaftliche Zentralbanken. Als Spitzeninstitute der Genossenschaftsbanken füngieren die genossenschaftlichen Zentralbanken. Sie werden in der Rechtsform der AG betrieben (Ausnahme; Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG).

IhreAufgaben sind u.a.;

.Geldausgleich zwischen den angeschlossenen Genossenschaftsbanken, .Kreditgewährung an die Mitglieder,

.Vermittlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr,

Durchführung von Dienstleistungsgeschäften im Effekten- u. Außenhandelsverkehr,

Mindestreservehaltung für einen Teil der Mitgliedsgenossenschaften.

Das Spitzeninstitut des gesamten Genossenschaftsbereichs ist die Deutsche Genossenschaftsbank

Sonstige Kreditinstitute

DieTeilzahlungsbanken sind private Kreditinstitute. Sie widmen sich in erster Linie dem Konsumentenkredit.

Die Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) können als GmbH oder AG geführtwerden. In Deutschland ist ausschließlich die Form der GmbH üblich. Sie bieten durch Ausgabe von Investment-Anteilen die Möglichkeit, auch kleinere Sparbeträge in Form von Wertpapieren anzulegen.

Daneben gibt es noch eine Vielzahl anderer Banken ,die z.B. als Hausbanken eines bestimmten Wirtschaftsunternehmens (Grundig Bank GmbH) arbeiten oder bestimmten Bevölkerungsgruppen (Beamtenbank) dienen. Zu erwähnen sind auch jene Kreditinstitute, die sich spezielle Aufgaben gestellt haben:

Industriekreditbank AG (Düsseldorf). Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit mittel- und langfristigen Investitionskrediten.

Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (Frankfurt). Durchführung mittel- und langfristiger Exportfinanzierungen.

Privatdiskont AG (Frankfurt). An- und Verkauf von Privatdiskonten (Bankakzepte, die der Finanzierung von Import-, Export- und Transitgeschäften dienen).

Kreditanstalt für Wiederaufbau (Frankfurt). Bereitstellung von mittel- und langfristigen Investitionskrediten (ursprünglich) für den Wiederaufbau der Wirtschaft, für den Export und für Kredite im Rahmen der Entwicklungshilfe.

Die Deutsche Ausglelchsbank (Bonn) ist ein staatliches Förderinstitut (Anstalt des öffentlichen Rechts). Die Bank finanziert Maßnahmen des Bundes: l. im wirtschaftsfördernden Bereich, insbesondere für den gewerblichen Mittelstand und die Freien Berufe (u.a. Existenzgründungsförderung), 2. im sozialen Bereich, 3. im Bereich des Umweltschutzes (u.a. Abfallwirtschaftsprogramm), 4. zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der durch den zweiten Weltkrieg und seine Folgen betroffenen Personen sowie heimatloser Ausländer und ausländischer Flüchtlinge; die Bank wird ferner tätig im Rahmen des Lastenausgleichs.